Das Betriebsrentenstärkungsgesetz bringt zum 1. Januar 2022 die nächste Änderung mit sich: Für alle bestehenden Direktversicherungen, Pensionszusagen und Pensionsfonds, die durch eine Entgeltumwandlung abgewickelt werden, muss der Arbeitgeber mindestens 15 Prozent des Beitrages finanzieren.