„Geschenkt ist geschenkt, wiederholen ist gestohlen“, so sagt der Volksmund. Das sieht der BGH jedoch anders – Stichwort Schenkungsanfechtung. Was 2009 mit der Phönix-Rechtsprechung begann wurde seitdem mit der Dogmatik der Subjektivität fortgesetzt – mit großen Auswirkungen für Insolvenzverwalter.